Was tun im Trauerfall

Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge auszuführen sind. Vieles muss bedacht und auf den Weg gebracht werden. Ärzte und Behörden sind zu kontaktieren, Formalitäten müssen erledigt werden.

Bitte nehmen Sie beim Todesfall eines Ihres Angehörigen – egal, ob zu Hause, im Krankenhaus oder im Seniorenheim – so schnell wie möglich Kontakt mit uns auf. Am besten wenden Sie sich telefonisch an diejenige unserer Filialen, die Ihrem Wohnort am nächsten gelegen ist. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen rund um die Uhr mit Rat und Hilfe in dieser besonders schwierigen Situation zur Seite. Unser Bereitschaftsdienst kann Ihren Verstorbenen jederzeit abholen.

Benachrichtigung des Beschauarztes

Bei einem Todesfall zu Hause verständigen wir für Sie auf Wunsch den zuständigen Beschauarzt.

Verstirbt Ihr Angehöriger im Krankenhaus oder im Seniorenwohnheim, wird der Beschauarzt gewöhnlich von der Institutsleitung informiert. Bei Sterbefällen in öffentlichen Krankenhäusern wird der Totenbeschauschein direkt an das zuständige Standesamt übermittelt.

Bei einem Todesfall in der Öffentlichkeit informiert Sie die Polizei über die vor Ort ansässigen Bestattungsunternehmen und kontaktiert nach Rücksprache mit Ihnen den von Ihnen gewählten Bestatter.

Abholung oder Überführung

Nach Abschluss der Totenbeschau kümmern wir uns sofort um die Abholung Ihres Verstorbenen vom Sterbeort. Die Kleidungsstücke, mit denen Ihr Angehöriger bekleidet werden soll, können Sie uns übergeben bzw. bei uns abgeben.

Beim Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland bzw. einem anderen Bundesland gelten andere Vorschriften. In diesem Fall stehen wir Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite und veranlassen für Sie die notwendigen Schritte.

Benachrichtigung des Standesamts

Bei der Abholung des oder der Verstorbenen besorgen wir für Sie auch die Sterbeurkunden am Sterbeort. Spätestens am dem Sterbetag folgenden Werktag veranlassen wir bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt die Eintragung ins Sterbebuch (die Anzeige des Todes).

Notwendige Dokumente

Jeder Sterbefall muss beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Diesen Weg erledigen wir selbstverständlich für Sie. Dafür benötigen wir folgende den oder die Verstorbene/n betreffende Dokumente:

  1. den Totenbeschauschein (ausgestellt vom Totenbeschauarzt)
  2. als Personaldokumente des Verstorbenen (soweit zutreffend):
    • die Geburtsurkunde bzw. vor 1938 den Geburts- oder Taufschein (Pfarramt)
    • den Meldezettel bzw. den Auszug aus dem Melderegister
    • den Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. vor 1955 den Auszug aus der Heimatrolle
    • die Heiratsurkunde (für die letzte Eheschließung) bzw. vor 1938 den Trauschein (Pfarramt)
    • ein rechtskräftiges Scheidungsurteil (sofern die Ehe geschieden wurde)
    • die Sterbeurkunde oder die Abschrift aus dem Sterbebuch (sofern der oder die Verstorbene verwitwet war)
    • den Nachweis für einen vorhandenen akademischen Grad

Häufig gewünschte

Bestattungsarten

In unserer Kultur gibt es eine Bestattungspflicht, der üblicherweise die nächsten Angehörigen nachkommen. Die Art der Bestattung und der Ort der Beisetzung sollten, den Gesetzen der Pietät und Ehrerbietung entsprechend, im Sinne des oder der Verstorbenen ausgewählt werden.

Bestattungsanlagen wie z. B. Friedhöfe sind zumeist im Besitz von Gemeinden oder anerkannten Religionsgemeinschaften und werden entsprechend von ihnen verwaltet. Das bedeutet z. B. auch, dass in der Friedhofssatzung Lage und Größe der Gräber sowie deren Laufzeit, Gebühren und Nutzungsrechte festgelegt sind. Überdies sind bei der Einrichtung der Grabstätte die weiteren jeweiligen Bestimmungen der Friedhofsordnung zu berücksichtigen.

Folgende Bestattungsarten sind am häufigsten gewünscht:

  • Feuerbestattung
  • Erdbestattung
  • Naturbestattung (zB. Fried-Wald; Lesen Sie HIER mehr dazu)
  • Alternativbestattung (zb: Diamant-Herstellung; Lesen Sie HIER mehr dazu)
  • Seebestattung

Wir geben Ihnen gerne Auskunft zu den einzelnen Möglichkeiten

Details, die zu klären sind

Ablauf der Trauerfeier

Im Trauerfall sind Sie als Hinterbliebene/r mit Ihrem Schmerz in einer besonderen Ausnahmesituation. In dieser Zeit möchten wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und bei allen terminlichen und organisatorischen Fragen und Entscheidungen behilflich sein. Vieles will bedacht und abgestimmt sein – wir lassen Sie damit nicht allein.

Wir klären mit Ihnen:

  • Termine und Beteiligte
    • Datum/Uhrzeit, Örtlichkeit
    • Pfarrer, Grabredner
    • Gebete (inkl. Vorbeter/in)
  • Parten, Traueranzeigen
    • Danksagungen, Traueranzeigen in Zeitungen
    • Gedenkbilder, Parten
  • Gestaltung der Trauerfeier
    • Ablauf der Zeremonie
    • musikalischer Rahmen
    • Arrangement der Aufbahrung
    • Kondukt-Gestaltung, Geleitpersonal
    • Trauerfloristik, Blumenspenden, Abholung von Kränzen, …
  • Totenmahl (Auswahl, Reservierung)

Ausstattung

Rund um die Trauerfeier

In unseren Beratungs- und Ausstellungsräumlichkeiten finden Sie eine große Auswahl an Särgen, Sargausstattungen, Urnen und anderen Pietätsausstattungen vor. Unsere Auswahl gibt Einblick in die Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten – von schlichtem Design bis hin zu exklusiven Ausführungen. Auf Wunsch beraten wir Sie auch gern bei sich zu Hause.

Die wesentlichen Themen sind u.a.:

  • Bekleidung des Verstorbenen
  • Sargmodell und Sargzubehör
    • Materialauswahl
    • Beschläge, Polsterung, Decken, …
  • Schmuckurnen
  • Arrangement der Aufbahrung
    • Natürliches Kerzenlicht
    • Das „Ewige Licht“ Edens
    • Kondolenzbuch
  • Trauerdruck
    • Parten und Traueranzeigen
    • Sterbebilder und Danksagungen
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